Nach der Ortsbesichtigung wird ein Gutachten mit Fotodokumentation über die eingetretenen Schäden und die zu veranlassenden Instandsetzungsmaßnahmen erstellt. Darin wird die geschätzte Schadenhöhe angegeben.
Rechnungen bereits tätig gewesener Firmen können anhand eines ortsüblichen Preisspiegels abgeglichen und gegebenenfalls nachverhandelt werden. Das Gutachten kann per Email übermittelt werden. Auf Regressmöglichkeiten wird hingewiesen.